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Was ist erforderlich um einen Platz in unserer Einrichtung zu bekommen?

1. Heimaufnahmeantrag stellen

 
- Antragsteller: Selbst bzw. der gesetzliche Vertreter / Betreuer
- Wo: Wohnheime Züssow, Gustav-Jahn-Str.5, 17495 Züssow
 
Anmerkung: Wenn die Einnahmen, Sparguthaben und das Vermögen des Antragstellers nicht ausreichen um den
Eigenanteil der Heimkosten zu decken, ist beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Übernahme der restlichen
Heimkosten zu stellen. Dieser Antrag ist formlos. Zur Zeit liegt das geschützte Vermögen bei 2.600 €.
 
 zum Formular

2. Ärztliches Gutachten

 
- Zum Heimaufnahmeantrag gehört ein Ärztliches Gutachten des Hausarztes oder des behandelnden Arztes.
 zum Formular

3. Abschluss des Heimvertrages

 
- Wo: Der Heimvertrag wird durch uns ausgefüllt und anschließend gemeinsam mit Ihnen besprochen.
  (selbstverständlich sind Sie jederzeit zu einem Vorgespräch bzw. einer Inaugenscheinnahme eingeladen)
- Wann: Wenn der Heimaufnahmeantrag und das ärztliche Gutachten vorliegt, kann der Termin des Einzuges
  abgestimmt werden.
 zum Formular

Information Kosten:

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