„Therapeutische Wohngruppe - Greifswalder Heime“
Herzlich Willkommen in der „Therapeutischen Wohngruppe“ der „Greifswalder Heimen“
Die „Greifswalder Heime“ stehen für vielfältige attraktive soziale Leis-
tungsangebote in den Bereichen „pflegen“ und „assistieren“.
Die jeweiligen Angebote sind in den verschiedenen Stadtteilen der Univer-
sitäts- und Hansestadt Greifswald zu finden.
Die „Therapeutische Wohngruppe“ befindet sich in der 2003 errich-
teten modernen Wohnanlage auf dem Gelände des „Katharinenstifts“, in
der Gützkower Landstraße 32.
In heller, freundlicher, moderner Atmosphäre bietet sie zehn jungen
Menschen komfortablen Wohnraum unter geschützten Bedingungen.
Die Wohnstätte verfügt über einen großzügig geschnittenen Gemein-
schaftsraum, sowie separate Räume für diverse Therapie- und Beschäf-
tigungsangebote.
Ebenfalls gehört hierzu ein separater, geschützter Nebenbereich mit
Gemeinschaftsküche und Therapieräumen.
Des Weiteren verfügt die „Therapeutische Wohngruppe“ über einen
ansprechenden geschützten Außenbereich, der gleichermaßen zur Er-
holung und Freizeitaktivitäten einlädt.
teten modernen Wohnanlage auf dem Gelände des „Katharinenstifts“, in
der Gützkower Landstraße 32.
In heller, freundlicher, moderner Atmosphäre bietet sie zehn jungen
Menschen komfortablen Wohnraum unter geschützten Bedingungen.
Die Wohnstätte verfügt über einen großzügig geschnittenen Gemein-
schaftsraum, sowie separate Räume für diverse Therapie- und Beschäf-
tigungsangebote.
Ebenfalls gehört hierzu ein separater, geschützter Nebenbereich mit
Gemeinschaftsküche und Therapieräumen.
Des Weiteren verfügt die „Therapeutische Wohngruppe“ über einen
ansprechenden geschützten Außenbereich, der gleichermaßen zur Er-
holung und Freizeitaktivitäten einlädt.
Die „Therapeutische Wohngruppe“ ist eine geschlossene Wohn-
stätte für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, im Alter von 12-24
Jahren, die kurz-, mittel oder langfristig aufgrund von tief greifen-
den Lebenskrisen ein geschütztes Wohnumfeld benötigen.
Eine Aufnahme erfolgt ausschließlich nach § 53 Abs. 3 SGB XII in
Verbindung mit einem familienrichterlichen Unterbringungsbe-
schluss gem. § 1631 b BGB (Kinder und Jugendliche) bzw.
§ 1906 BGB (Erwachsene).
stätte für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, im Alter von 12-24
Jahren, die kurz-, mittel oder langfristig aufgrund von tief greifen-
den Lebenskrisen ein geschütztes Wohnumfeld benötigen.
Eine Aufnahme erfolgt ausschließlich nach § 53 Abs. 3 SGB XII in
Verbindung mit einem familienrichterlichen Unterbringungsbe-
schluss gem. § 1631 b BGB (Kinder und Jugendliche) bzw.
§ 1906 BGB (Erwachsene).







