Service & Anfragen
Was ist erforderlich um einen Platz in unserer Einrichtung zu bekommen?
1. Heimaufnahmeantrag stellen
- Antragsteller: Selbst bzw. der gesetzliche Vertreter / Betreuer
- Wo: Greifswalder Heime, Gützkower Landstraße 32, 17489 Greifswald
Anmerkung: Wenn die Einnahmen, Sparguthaben und das Vermögen des Antragstellers nicht ausreichen um den
Eigenanteil der Heimkosten zu decken, ist beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Übernahme der restlichen
Heimkosten zu stellen. Dieser Antrag ist formlos. Zur Zeit liegt das geschützte Vermögen bei 2.600 €.
2. Familienrichterlicher Unterbringungsbeschluss
Eine Aufnahme erfolgt ausschließlich nach § 53 Abs. 3 SGB XII in Verbindung mit einem familienrichterlichen
Unterbringungsbeschluss gem. § 1631 b BGB (Kinder und Jugendliche) bzw. § 1906 BGB (Erwachsene).
3. Ärztliches Gutachten
- Zum Heimaufnahmeantrag gehört ein Ärztliches Gutachten des Hausarztes oder des behandelnden Arztes.
3. Abschluss des Heimvertrages
- Wo: Der Heimvertrag wird durch uns ausgefüllt und anschließend gemeinsam mit Ihnen besprochen.
(selbstverständlich sind Sie jederzeit zu einem Vorgespräch bzw. einer Inaugenscheinnahme eingeladen)
- Wann: Wenn der familienrichterliche Unterbringungsbeschluss, der Heimaufnahmeantrag und das ärztliche Gutachten
vorliegt, kann der Termin des Einzuges abgestimmt werden.





