"Essen ist ein Bedürfnis, Genießen eine Kunst" (La Rochefoucauld)

Neues vom Dienst zur betrieblichen Inklusion und dem Berufsbildungsbereich.

Messerrrr… rrrrechts, Gabelllllll…lllllinks, darauf beschränken sich die meisten Kenntnisse über das Eindecken eines Tisches. Dass das Eindecken einer Festtafel etwas mehr Fachwissen und Professionalität erfordert, versteht sich von selbst. Der Unterbruch muss immer zum Eingang sein. Ja, okay. Aber was ist ein Unterbruch? Na? Wissen Sie das? Und welcher Eingang? Der Unterbruch ist die Bügelkante der Tischdecke und das Auge des Gastes soll nur die schönen Seiten des Tisches sehen. Teller und Besteck einen Finger breit von der Tischkante weg – warum? Damit der Gast nicht aus Versehen den Teller oder das Besteck im hohen Bogen durch die Luft schleudert. Nur Teller dürfen ohne Tablett zum Tisch getragen werden („und ich möchte keinen ohne Tablett sehen“) – manches braucht auch keine Erklärung, das sind eben die Regeln. Das ist das Richtmesser und dies der Richtlöffel und noch eine Regel: „Das Richtmesser darf nicht wieder verschoben werden.“

Frau Dell, Integrationsassistentin im Dienst zur betrieblichen Inklusion ist Fachfrau für all diese Themen und hat ihre Kompetenz als gelernte Hotelfachfrau und überaus versierte Fachkraft für Gastronomie den Teilnehmer*innen der Beruflichen Bildung und den zugehörigen Bildungsbegleitern zur Verfügung gestellt. Ganz konkret waren das im Grundlagenkurs sechs Stunden Theorie und Praxis unter Einhaltung der momentan geltenden Beschränkungen. Themen waren neben dem erklärten Höhepunkt „Eindecken einer Festtafel“, persönliches Erscheinungsbild und angemessenes Auftreten, Umgang mit dem Gast (auch bei Beschwerden), Servierregeln, Reservierung und Nachfragen sowie spezielle Serviceregeln.

Multiplikation ist in der heutigen Zeit verschiedener komplexer Anforderungen in der Arbeitswelt eine gute Methode, um sich weiterzubilden und multiprofessionell als Team aufzustellen.  
Die Liebe zum Gast und die erlernten Fähigkeiten und Kompetenzen können Sie hoffentlich bald wieder in einer unserer gastronomischen Einrichtungen erleben. Wenn Sie einem Menschen mit Behinderung eine Gelegenheit geben wollen, das erlernte Wissen in ihrem Restaurant oder ihrem Hotel anzuwenden, rufen Sie uns gern an … Ihr Dienst zur betrieblichen Inklusion