Wir als Pommerscher Diakonieverein e.V. verpflichten uns zur Einhaltung der nachstehend aufgeführten Transparenz- und Compliancestandards der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW) und erkennen diese hiermit an.
Vollständige Satzung oder Gesellschaftervertrag sowie weitere wesentliche Dokumente, die Auskunft darüber geben, welche konkreten Ziele verfolgt und wie diese erreicht werden (z.B. Vision, Leitbild, Werte, Förderkriterien)
Datum des jüngsten Bescheides vom Finanzamt über die Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft, sofern es sich um eine solche Körperschaft handelt:
Finanzamt Greifswald, Anlage zum Bescheid für 2020 zur Körperschaftsteuer vom 02.06.2023
Die Namen und Funktionen der wesentlichen Entscheidungsträger (Vorstand und Kuratorium) können auf dieser Seite eingesehen werden:
Mitgliederversammlung (Zentrales Entscheidungs- und Beschlussorgan)
Satzungsgemäß darf der Verein höchstens 30 Mitglieder haben. Der Verein hat zurzeit 28 Mitglieder (Stand 17. Juni 2024). Die letzte Mitgliederversammlung fand am 14.11.2023 statt.
Bericht über die Tätigkeiten im Berichtszeitraum: zeitnah, verständlich und so umfassend, um mit einem vertretbarem Aufwand Außenstehenden einen guten und anschaulichen Eindruck von wesentlichen Tätigkeiten der Organisation zu vermitteln (z.B. Kopie des Berichts, der jährlich gegenüber der Mitglieder- oder Gesellschafterversammlung abzugeben ist)
Personalstruktur per 31.12.2023: Anzahl der hauptberuflichen Mitarbeitenden, Honorarkräfte, geringfügig Beschäftigte, Freiwilligendienstleistende; Angaben zu ehrenamtlichen Mitarbeitenden.
Mittelherkunft: Angaben über sämtliche Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen- / Ausgaben- oder Gewinn- und Verlustrechnung, aufgeschlüsselt nach Mitteln aus dem ideellen Bereich (z.B. Spenden, Mitglieds und Förderbei- träge), öffentlichen Zuwendungen, Einkünften aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, Zweckbetrieb und / oder der Vermögensverwaltung
Genauere Angaben zur Mittelherkunft finden sich in der Bilanz.
Mittelverwendung: Angaben über die Verwendung sämtlicher Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen- und Ausgaben- oder Gewinn und Verlustrechnung sowie der Vermögensübersicht bzw. der Bilanz. Bis spätestens zwölf Monate nach Ablauf eines Geschäftsjahres wird eine vollständige, aussagekräftige und geprüfte Rechnungslegung über das Geschäftsjahr vorgelegt. Siehe nachstehende Bilanz zum Download.
Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten, z. B. Mutter- oder Tochtergesellschaft, Förderverein, ausgegliederter Wirtschaftsbetrieb, unmittelbare Partnerorganisation
Verbundene Unternehmen (direkte und indirekte Beteiligungen):
Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung (incl. Beiträge, Leistungsentgelte, Gebühren, Projektmittel, Spenden, etc.) mehr als zehn Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen. Angaben zu entsprechenden Spenden von natürlichen Personen werden nach Zustimmung derselben veröffentlicht, in je- dem Fall aber als „Großspenden von Privatpersonen“ gekennzeichnet.
Es gibt angemessene Leitungs- und Aufsichtsstrukturen, in denen eindeutig geregelt ist, wer zu Entscheidungen und Vertretungen befugt ist. Durch die klare Trennung von Leitung und Aufsicht werden beide Funktionen wirksam wahrgenommen und Interessenkonflikte vermieden. Die Aufgaben und Kompetenzen der Leitungs- und Aufsichtsorgane sind in der Satzung und entsprechenden Geschäftsordnungen geregelt. Das Aufsichtsorgan verfügt über die erforderlichen Qualifikationen und ist bei seiner Arbeit zu unterstützen.
Die wesentlichen Strukturen und Prozesse sind in der Satzung geregelt.
Aufsichtsorgan ist das Kuratorium und Beschlussorgan die Mitgliederversammlung (vgl. Ziff. 4 oben). Die Mitglieder verfügen über die erforderlichen Qualifikationen und werden von der Zentrale der Unternehmensgruppe Pommersche Diakonie unterstützt.
Es gibt Strukturen und Prozesse, die eine angemessene Planung, Akquise/Beschaffung, Durchführung und Kontrolle der Mittelverwendung gewährleisten. Mittel werden ausschließlich nur für die angegebenen Zwecke und die damit verbunden notwendigen Verwaltungsausgaben eingesetzt. Die Verwendung der Mittel folgt den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Wirksamkeit.
Der Pommersche Diakonieverein e.V. arbeitet mit einem fortlaufend aktualisierten Qualitäts-Management-Handbuch. Hier sind die Strukturen und Prozesse verbindlich festgehalten. Der Wirtschaftsprüfer prüft darüber hinaus jährlich die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung.
Bei den Vergütungen werden der Status der Gemeinnützigkeit, die Qualifikation und Verantwortung der jeweiligen Position und der branchenübliche Rahmen berücksichtigt. Für öffentlich geförderte Stellen gilt das Besserstellungsverbot gemäß § 44 BHO.
Es kommen die Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes Mecklenburg-Vorpommern e.V. zur Anwendung.
Greifswald, 17.06.2024
Dr. Michael Bartels
Vorsteher