Verein Transparenz- und Compliancestandards

Transparenz und Compliance

Wir als Pommerscher Diakonieverein e.V. verpflichten uns zur Einhaltung der nachstehend aufgeführten Transparenz- und Compliancestandards der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW) und erkennen diese hiermit an.

Alles auf einen Blick

Transparenz

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

  • Pommerscher Diakonieverein e.V.
  • Sitz: Greifswald
  • Anschrift: Rakower Straße 18, 17489 Greifswald
  • Gründung: 1991

2. Satzung und wesentliche Dokumente

Vollständige Satzung oder Gesellschaftervertrag sowie weitere wesentliche Dokumente, die Auskunft darüber geben, welche konkreten Ziele verfolgt und wie diese erreicht werden (z.B. Vision, Leitbild, Werte, Förderkriterien)

3. Datum des jüngsten Bescheides vom Finanzamt

Datum des jüngsten Bescheides vom Finanzamt über die Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft, sofern es sich um eine solche Körperschaft handelt:

Finanzamt Greifswald, Anlage zum Bescheid für 2020 zur Körperschaftsteuer vom 02.06.2023

4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger

Die Namen und Funktionen der wesentlichen Entscheidungsträger (Vorstand und Kuratorium) können auf dieser Seite eingesehen werden:

Mitgliederversammlung (Zentrales Entscheidungs- und Beschlussorgan)

Satzungsgemäß darf der Verein höchstens 30 Mitglieder haben. Der Verein hat zurzeit 28 Mitglieder (Stand 17. Juni 2024). Die letzte Mitgliederversammlung fand am 14.11.2023 statt.

5. Bericht über die Tätigkeiten im Berichtszeitraum

Bericht über die Tätigkeiten im Berichtszeitraum: zeitnah, verständlich und so umfassend, um mit einem vertretbarem Aufwand Außenstehenden einen guten und anschaulichen Eindruck von wesentlichen Tätigkeiten der Organisation zu vermitteln (z.B. Kopie des Berichts, der jährlich gegenüber der Mitglieder- oder Gesellschafterversammlung abzugeben ist)

Auszug aus dem Bericht der Geschäftsbereiche 2023

Download

6. Personalstruktur

Personalstruktur per 31.12.2023: Anzahl der hauptberuflichen Mitarbeitenden, Honorarkräfte, geringfügig Beschäftigte, Freiwilligendienstleistende; Angaben zu ehrenamtlichen Mitarbeitenden.

  • Hauptberuflich Mitarbeitende: 850
  • Auszubildende: 45
  • Honorarkräfte: < 5
  • Geringfügig Beschäftigte: 22
  • Freiwilligendienstleistende: 9
  • Ehrenamtliche Mitarbeitende: 101

7. Mittelherkunft

Mittelherkunft: Angaben über sämtliche Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen- / Ausgaben- oder Gewinn- und Verlustrechnung, aufgeschlüsselt nach Mitteln aus dem ideellen Bereich (z.B. Spenden, Mitglieds und Förderbei- träge), öffentlichen Zuwendungen, Einkünften aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, Zweckbetrieb und / oder der Vermögensverwaltung

Genauere Angaben zur Mittelherkunft finden sich in der Bilanz.

Bilanz zum 31.12.2023

Download

8. Mittelverwendung

Mittelverwendung: Angaben über die Verwendung sämtlicher Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen- und Ausgaben- oder Gewinn und Verlustrechnung sowie der Vermögensübersicht bzw. der Bilanz. Bis spätestens zwölf Monate nach Ablauf eines Geschäftsjahres wird eine vollständige, aussagekräftige und geprüfte Rechnungslegung über das Geschäftsjahr vorgelegt. Siehe nachstehende Bilanz zum Download.

Bilanz zum 31.12.2023

Download

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten, z. B. Mutter- oder Tochtergesellschaft, Förderverein, ausgegliederter Wirtschaftsbetrieb, unmittelbare Partnerorganisation

Verbundene Unternehmen (direkte und indirekte Beteiligungen):

10. Zuwendungen

Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung (incl. Beiträge, Leistungsentgelte, Gebühren, Projektmittel, Spenden, etc.) mehr als zehn Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen. Angaben zu entsprechenden Spenden von natürlichen Personen werden nach Zustimmung derselben veröffentlicht, in je- dem Fall aber als „Großspenden von Privatpersonen“ gekennzeichnet.

  • AOK Nordost – Die Gesundheitskasse

Compliance

11. Leitungs- und Aufsichtsstrukturen

Es gibt angemessene Leitungs- und Aufsichtsstrukturen, in denen eindeutig geregelt ist, wer zu Entscheidungen und Vertretungen befugt ist. Durch die klare Trennung von Leitung und Aufsicht werden beide Funktionen wirksam wahrgenommen und Interessenkonflikte vermieden. Die Aufgaben und Kompetenzen der Leitungs- und Aufsichtsorgane sind in der Satzung und entsprechenden Geschäftsordnungen geregelt. Das Aufsichtsorgan verfügt über die erforderlichen Qualifikationen und ist bei seiner Arbeit zu unterstützen.

Die wesentlichen Strukturen und Prozesse sind in der Satzung geregelt.

Aufsichtsorgan ist das Kuratorium und Beschlussorgan die Mitgliederversammlung (vgl. Ziff. 4 oben). Die Mitglieder verfügen über die erforderlichen Qualifikationen und werden von der Zentrale der Unternehmensgruppe Pommersche Diakonie unterstützt.

12. Planung, Akquise/Beschaffung, Durchführung und Kontrolle der Mittelverwendung

Es gibt Strukturen und Prozesse, die eine angemessene Planung, Akquise/Beschaffung, Durchführung und Kontrolle der Mittelverwendung gewährleisten. Mittel werden ausschließlich nur für die angegebenen Zwecke und die damit verbunden notwendigen Verwaltungsausgaben eingesetzt. Die Verwendung der Mittel folgt den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Wirksamkeit.

Der Pommersche Diakonieverein e.V. arbeitet mit einem fortlaufend aktualisierten Qualitäts-Management-Handbuch. Hier sind die Strukturen und Prozesse verbindlich festgehalten. Der Wirtschaftsprüfer prüft darüber hinaus jährlich die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung.

13. Vergütungen

Bei den Vergütungen werden der Status der Gemeinnützigkeit, die Qualifikation und Verantwortung der jeweiligen Position und der branchenübliche Rahmen berücksichtigt. Für öffentlich geförderte Stellen gilt das Besserstellungsverbot gemäß § 44 BHO.

Es kommen die Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes Mecklenburg-Vorpommern e.V. zur Anwendung.


Greifswald, 17.06.2024

Dr. Michael Bartels
Vorsteher