Das Gertraudenstift in Demmin ist ein 1994/95 neu gebautes Alten- und Pflegeheim. In 24 Einzel- und 18 Doppelzimmern bieten wir Menschen mit Pflegebedarf ein neues Zuhause. Wir bieten sowohl die Möglichkeit, dauerhaft (stationär) bei uns zu wohnen, als auch zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Erfahren Sie mehr über uns, unsere Leistungen und wie Sie einen Platz im Gertraudenstift erhalten können.
Sie erreichen uns:
Regionalleiterin: Birgitt Küthe
Pflegedienstleiterin: Annett Bösemann-Banasiak
Das dreigeschossige Gebäude ist von innen wie von außen hell und freundlich gestaltet. Die einzelnen Etagen verfügen jeweils über einen großzügig geschnittenen Wohn- und Essbereich mit integrierter Verteilerküche.
Gemeinschaftsräume und offen gestaltete Gemeinschaftswohnbereiche laden zur Kontaktpflege ein. Darüber hinaus verfügt unser Gertraudenstift über moderne Therapieräume für verschiedenste Angebote. Besonders gern werden auch die Balkone genutzt, um in der warmen Jahreszeit Natur und Luft zu tanken.
Die Ein- und Zweibettzimmer sind geschmackvoll möbliert und können mit eigenem Mobiliar und persönlichen Erinnerungsstücken zu Ihrem individuellen Zuhause werden. Dazu laden wir Sie herzlich ein, denn unsere Kunden sollen im Gertraudenstift ganz und gar heimisch werden.
Das Gertraudenstift liegt im Herzen der Hansestadt Demmin. Neben den gut erreichbaren Einkaufsmöglichkeiten und allgemeinmedizinischen Versorgungseinrichtungen profitieren das Gertraudenstift und seine Gäste von der nur wenige Gehminuten entfernten, sehr guten Anbindung an Bus und Bahn.
Demmin liegt in landschaftlich reizvoller Umgebung von Peene, Trebel und Tollense. An unsere Stadt grenzen mehrere Landschafts- und Naturschutzgebiete sowie das größte zusammenhängende Niedermoorgebiet Deutschlands. Die nachgewiesene mittelalterliche Mitgliedschaft in der Hanse verhalf der Stadt 1992 dazu, dem Hansebund der Neuzeit beizutreten.
Grundlage unseres pflegerischen Handelns ist das Strukturmodell, ein wissenschaftlich basiertes Konzept, dem als Kerngedanke die personenzentrierte Pflege zugrunde liegt.
Um eine solche Pflege gewährleisten zu können, wird die persönliche Situation des zu pflegenden Menschen dokumentiert, seine Potenziale zur Selbsthilfe ebenso wie Risiken. Für jeden Kunden wird ein individueller Maßnahmenplan entwickelt, um vorhandene Gesundheitsressourcen zu aktivieren und die notwendige Unterstützung zu gewährleisten.
Im Gertraudenstift ist die soziale Betreuung ein wesentlicher Kern unseres Pflegeansatzes. Wir erreichen unsere Kunden, indem wir an ihre Lebensgeschichte anknüpfen und ihnen Raum und Gelegenheit zur Interaktion und Teilhabe geben. Fortlaufend halten wir abwechslungsreiche Angebote wie gemeinsames Musizieren, Seniorengymnastik oder auch das Gedächtnistraining vor.
Das Gertraudenstift ist ein Haus der Begegnung. Die Kirchgemeinde bietet Besuchsdienste für alle unsere Kunden an. Auf diese Weise ist eine direkte Einbindung in das Gemeinwesen gegeben; Kontakte zu anderen Menschen vitalisieren das Leben.
Die Gemeindepastoren halten regelmäßige Andachten und Gottesdienste im Gertraudenstift.
Kurzzeitpflege
Wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann oder Sie sich bei einem Kurzzeitpflegeaufenthalt ein eigenes Bild vom Gertraudenstift machen möchten, können Sie hierzu die Kurzzeitpflege nutzen. Die Kurzzeitpflege kann gleich bei Beginn der Pflegebedürftigkeit in Anspruch genommen werden, auf bis zu 56 Tage pro Kalenderjahr. Ein vorhandener Pflegegrad ist hierbei keine Voraussetzung.
Verhinderungspflege
Die pflegerische Versorgung von Angehörigen ist eine sehr anstrengende und belastende Tätigkeit. Zur zeitweiligen Entlastung der Pflegepersonen können Sie eine sogenannte Verhinderungspflege im Gertraudenstift in Anspruch nehmen.
Die Verhinderungspflege kann in der Regel für 56 Tage pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Die bisher separat in § 39 und § 42 SGB XI vorgesehenen Leistungsbeträge für Leistungen der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wurden in dem neuen „Gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege“ zusammengeführt. Damit steht nun ein kalenderjährlicher Gesamtleistungsbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung, den die Anspruchsberechtigten nach ihrer Wahl flexibel für beide Leistungsarten einsetzen können. Die bisherigen unterschiedlichen Übertragungsregelungen entfallen. Konkret bedeutet das:
Der Antrag wird durch den oder die künftige Bewohner:in selbst gestellt bzw. eine:n gesetzlicher Vertreter:in / Betreuer:in.
Ein schriftlicher Antrag wird beim Medizinischen Dienst der zuständigen Krankenkasse eingereicht. Dieser stellt den Hilfebedarf fest und stuft die betreffende Person in einen Pflegegrad ein.
Bitte bei der Krankenkasse anfordern.
Vor der Einreichung des Aufnahmeantrages benötigen Sie ein ärztliches Zeugnis des Hausarztes oder des behandelnden Arztes.
Der Antrag wird durch den oder die künftige Bewohner:in selbst gestellt bzw. eine:n gesetzlicher Vertreter:in / Betreuer:in.
Bitte senden Sie Ihren Antrag an:
Gertraudenstift Demmin
Reiferstr. 2
17109 Demmin
Derzeit suchen wir mehrere Pflegefach- und hilfskräfte. Bewerben Sie sich gern bei uns!