Für unsere Kunden ist die Hygienesicherheit aufgrund der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes von zentraler Bedeutung. Der Güteausschuss der Gütergemeinschaft hat daher aufgrund dieser Entwicklung entschieden, dass die Aufbereitungsverfahren für Wäsche der RKI- Liste zu entsprechen haben.
Die Bewerbung um Ausstellung eines Hygienezeugnisses ist grundsätzlich freiwillig. Es ist ausschließlich für Gütezeichen- Mitgliedsbetriebe eingerichtet, die anhand entsprechender Verträge oder in eigener Regie Wäsche aus Krankenhäusern, Objekten und Haushalten bearbeiten.
Die Hygienekontrollen sind unterteilt in:
- Hygienetechnische Betriebskontrollen, nach deren positiven Befund sich
- Bakteriologische Untersuchungen anschließen.
Die Hygienetechnischen Betriebskontrollen basieren auf der von der Prüfstelle erarbeiteten „Checkliste Wäschereihygiene“, die analog der Prüfliste für Wäschereiuntersuchungen vom Prüfbeauftragten an Ort und Stelle ausgeführt wird. Nach positivem Ergebnis schließen sich diesem Teil 1 der Hygienekontrolle die bakteriologischen Untersuchungen an, die sich auf folgende Prüfkriterien erstrecken:
- Überprüfung der Desinfektionwaschverfahren mittels pathogener Bio-Indikatoren(Staph.aureus, Strept.faecium).
- Abklatsche an Wäsche, reinem Umfeld, Transportmitteln und Fuhrpark der Wäscherei.
Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. Bonn
Güte- und Prüfbestimmungen für sachgemäße Wäschepflege gemäß
RAL - GZ 992/2
RAL - GZ 992/1