Leistungsverbesserungen in der ambulanten und teilstationären Pflege

Zum 1. Januar 2015 wird das aktuell verabschiedete Pflegestärkungsgesetz in Kraft treten und deutliche Leistungsverbesserungen für die ambulanten und teilstationären Leistungsbereiche mit sich bringen. Nachstehend finden sie eine Übersicht über die Leistungsverbesserungen;

- ambulante Sachleistungen bzw. Pflegegeld (§§ 36+37 SGB XI) können künftig ohne gegenseitige Anrechnung mit Leistungen der Tages- und Nachtpflege (§41 SGB XI) voll in Anspruch genommen werden. Damit stehen ab 2015 für teilstationäre Leistungen in der Pflegestufe I 468 Euro, in Pflegestufe II 1.144 Euro und in Pflegestufe III 1.612 Euro pro Monat zur Verfügung. Damit werden die niedrigschwelligen teilstationären Angebote deutlich gestärkt!
- Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz aber einem Pflegebedarf unterhalb der Pflegestufe I haben künftig Anspruch auf Leistungen der Tages- und Nachtpflege. Der Anspruch umfasst einen Gesamtwert von 231 Euro je Kalendermonat.
- damit einhergehend haben künftig alle Nutzer von teilstationären Einrichtungen einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen gem. § 87b SGB XI. Dies wird die Anzahl der Betreuungskräften im Bereich der Tages- und Nachtpflege deutlich erhöhen.

Erweitertes Budget ab 2015

Das monatlich mögliche Budget für Tages- und Nachtpflege nach §§ 41, 45b und 123 SGB XI beträgt für die einzelnen Pflegestufen (bei Einstufung nach § 45a SGB XI) monatlich:
Stufe 0: 335 Euro
Stufe 1: 793 oder 897 Euro
Stufe 2: 1.402 oder 1.506 Euro
Stufe 3: 1.716 oder 1.820 Euro

Nach der Pflegereform im Jahr 2008 kommt es nochmals zur Verbesserung der Leistungen der Pflegekassen im teilstationären Bereich, insbesondere Nutzer der Tagespflege werden weiter entlastet!

Bei Fragen wenden sie sich an unsere Mitarbeiter in den Sozialstationen Griebenow und Demmin oder der Tagespflege in Greifswald!